Verkaufs – und Lieferbedingungen Basic-Sicherheitstechnik Service und Vertriebs GmbH

1 Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen haben für alle unsere Verkäufe, Lieferungen, Beratungen, Angebote und Leistungen und die gesamten gegenwärtigen und auch künftigen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden Gültigkeit. Einkaufsbedingungen unseres Kunden, die unseren Bedingungen oder den gesetzlichen Regelungen ganz oder teilweise entgegen stehen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sind unsere Bedingungen unserem Kunden nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.

2 Angebote

Unser Angebot erfolgt stets freibleibend. Verträge, auch solche auf Messen oder durch unsere Beauftragten, kommen nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und erst mit deren Zugang bei unserem Kunden zustande.

3 Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro zuzüglich Fracht, Verpackung, Versicherung und der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

3.2 Es gelten ausschließlich die vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung. Etwaige in Preislisten ausgewiesene Preise sind unverbindliche Endverkaufspreise.

3.3 Ergeben sich nach Vertragsabschluss Änderungen der Berechnungsgrundlagen durch höhere Lohn- oder Materialkosten, Erhöhung der Umsatzsteuer oder durch sonstige Umstände, insbesondere technisch begründete Kalkulationsveränderungen, so sind wir berechtigt, den Vertragspreis im angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Änderung der Berechtigungsgrundlage zu erhöhen.

4 Lieferungen und Lieferfristen

4.1 Wird eine vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht eingehalten, so kann unser Kunde nach einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen eine angemessene Nachfrist setzen. Nach dem fruchtlosen Ablauf der Nachfrist kann unser Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bei der Bemessung der Dauer der Nachfrist sind allfällige Sonderanfertigungen entsprechend zu berücksichtigen. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns wegen Pflichtverletzung ist ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es liegt ein Personenschaden vor.

4.2 Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen (höhere Gewalt), sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Restlieferung oder Teillieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Schadenersatzansprüche zustehen.

4.3 Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe und unverschuldete Betriebsverhinderung, z.B. durch Feuer-, Wasser- und Maschinenschaden.

4.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.

4.5 Ergeben sich nach Vertragsschluss Anzeichen dafür, dass die Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet ist, wie z.B. Zahlungsverzug und –einstellung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern und nach erfolgloser Fristsetzung zur Erbringung von Sicherheiten in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften, Bankgarantien oder Vorleistung, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn die Gefährdung der Leistungsfähigkeit unseres Kunden offensichtlich ist.

4.6 Firma BASIC ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.

5 Versand, Transport und Versicherung

5.1 Der Versand der Ware erfolgt stets auf Kosten und Gefahr unseres Kunden. Dies gilt auch für die vom Kunden in Auftrag gegebene Rücksendung. Die Wahl des Transportmittels und –weges sowie die Art der Verpackung bleibt uns überlassen.

5.2 Auch soweit im Einzelfall freie Lieferung vereinbart wurde, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat.

5.3 Beanstandungen wegen Transportschäden hat unser Kunde unmittelbar bei Anlieferung gegenüber dem Transportunternehmen mit unverzüglicher Weiterleitung einer Kopie an uns anzuzeigen.

5.4 Die Erstlieferung und der Versand von Reparaturen sowie Ersatzteilen, erfolgt per Nachnahme.

5.5 Wird der Versand auf Wunsch unseres Kunden verzögert oder liegt Annahmeverzug vor, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über. Die  Verwahrung des Vertragsgegenstandes erfolgt dann im Namen und auf Kosten unseres Kunden.

5.6 Es wir automatisch eine Transportversicherung in Höhe des Warenwertes abgeschlossen, die dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt wird.

6 Rücklieferungen

Die Rücknahme bestellter oder ordnungsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmefälle, wie evtl. Falschbestellungen oder Stornierungen durch unseren Kunden, müssen schriftlich vereinbart werden. Die Rücklieferung muss in unbeschädigter Original-Verpackung und frei Haus erfolgen, unter Beifügung des zugehörigen Lieferscheines bzw. Rechnung. Für den Fall der Rücknahme der Ware ohne Rechtsanspruch wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Warenwertes in Rechnung gestellt.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, auch künftigen Forderungen, die uns gegen unseren Kunden zustehen, unser Eigentum.

7.2 Unser Kunde ist stets widerruflich und solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt, berechtigt, unser Vorbehaltungseigentum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. In diesem Fall oder bei Auslieferung des Vorbehaltseigentums an einen Dritten, gleich in welchem Wert oder Zustand, oder bei Einbau tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus diesen Lieferungen die ihm aus der Veräußerung, Auslieferung oder dem Einbau entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten einschließlich der ihm hieraus gegebenenfalls entstehenden Schadenersatzansprüche in Höhe des Rechnungswertes unserer Lieferungen an uns ab.

7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware von unserem Kunden herauszuverlangen. In dem Herausgabeverlangen liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns zuvor schriftlich erklärt wurde.

7.4 Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretene Forderungen hat unser Kunde uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

8 Zahlungsbedingungen

8.1 Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

8.2  Bei Erstbestellung erfolgt die Lieferung per Nachnahme.

8.3 Zahlungen sind erst bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nur erfüllungshalber und nach gesonderter Vereinbarung entgegengenommen. Scheckspesen gehen zu Lasten unseres Kunden.

8.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder von uns anerkannte Forderungen handelt.

9 Schadenersatz und Rücktritt

9.1 Werden die vereinbarten Zahlungstermine vom Kunden nicht eingehalten, steht uns das Recht zu, zukünftige Leistungen neu zu vereinbaren.

9.2 Kommt unser Kunde mit der Abnahme der Lieferung oder Leistung in Verzug oder befindet er sich in Zahlungsverzug, so sind wir nach angemessener Nachfristsetzung auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadenersatz in Höhe von 20% des Kaufpreises vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, insbesondere der Kosten der Rücknahme zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist uns eine niedrigeren Schaden nach. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn sich nach Vertragsabschluss Anhaltspunkte für die Gefährdung der Leistungsfähigkeit unseres Kunden im Sinne von Ziffer 4.5. ergeben.

10 Gewährleistung, Schadenersatz und Rücktritt

10.1 Die von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit unserem Kunden und nicht aus sonstigen werblichen Aussagen, Prospekten, Beratungen und dgl. Jegliche Ersatzpflicht von BASIC ist mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

10.2 Beratung leisten wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung bzw. Ersatz des Vertragsgegenstandes sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich eine vereinbarte Beschaffenheit in Sinne von Ziffer 9.1 sind. Sie befreien unseren Kunden nicht von eigenen Prüfungen.

10.3 Bei Lieferungen haften wir für Mängel unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

10.3.1 Unser Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand bei Eingang unverzüglich gewissenhaft zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ankunft und vor Verwendung des Vertragsgegenstandes schriftlich und spezifiziert geltend zu machen.

10.3.2 Mängel, die auch bei eingehender Prüfung zunächst nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach deren Entdeckung in gleicher Weise bei uns geltend zu machen.

Bei nicht form- und/oder nicht fristgemäßer Rüge gilt der Vertragsgegenstand als genehmigt.

10.3.3 Wir leisten Gewähr für die Dauer von 24 Monaten ab Gefahrübergang. Mängel werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Zur Mängelbeseitigung hat uns unser Kunde angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, entfallen Gewährleistungs-ansprüche jeglicher Art gegen uns. Falls die Nacherfüllung mehrfach fehlschlägt, kann unser Kunde auch vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten zumindest grob fahrlässig gehandelt. Ferner wird vereinbart, dass BASIC dem Käufer für Verletzungen von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden und entgangenen Gewinn keinen Schadenersatz zu leisten hat. Die auf dem Produkthaftungsgesetz BGBI. Nr. 99/1988 geruhende Ersatzpflicht für Sachschäden wird ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, aufgrund von Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten.

10.3.4 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Fehler oder Änderungen der gelieferten Ware auf unsachgemäßen Eingriffen des Kunden oder Dritter beruhen, ebenso bei regelmäßigem Verschleiß oder unsachgemäßer Benutzung der Ware. Dies gilt insbesondere für den normalen Verschleiß an Video-Köpfen, Bremsen, Gummiteilen, Spulenteilen, Bildwandlern bei Kameras oder Bildröhren bei Monitoren oder vergleichbaren, dem natürlichen Verschleiß bei vertragsgemäßer Benutzung unterliegenden Teilen.

11 Sonstige Bestimmungen

11.1 Die Abtretung von Ansprüchen, die unserem Kunden aus der Geschäftsbeziehung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.

11.2 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien.

11.3 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages im übrigem hiervon nicht berührt. Etwa unwirksam werdende Bestimmungen werden durch Neuregelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg als Ziel haben, ersetzt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Jänner 2019

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