Objektschutz

Objektschutz ist nicht als losgelöste Maßnahme oder sogar Insellösung zu verstehen, sondern fasst in der Regel alle Maßnahmen zur Absicherung von der ersten Schutzzone, der Objektgrenze, bis zur Absicherung des Hauses/Lagers, bis zu Räumen, Tresoren, zusammen.

Nicht immer ist ein Gebäudevorfeld vorhanden, welches auf dem eigenen Grundstück liegt, sondern in öffentlich begehbaren Bereichen (z.B. bei Innenstadtlagen). Hier sind Schutzmaßnahmen auf die nächste Schutzzone zu verlagern oder in Abstimmung mit den Interessen der Öffentlichkeit zu realisieren.

Die Aufgaben der Objekt-/ Perimetersicherung ist für alle Freigelände grundsätzlich gleich: Ziel ist die Erschwerung der Überwindung des Außenbereiches und die Detektion von Ereignissen an der Begrenzung und im zu sichernden Bereich selbst - Schutz und Sicherheit an der äußersten Schutzzone.

So kann eine Überwachung durch Kameras eines Gebäudevorfeldes erfolgen, wenn der datenschutzrechtliche Rahmen berücksichtigt wird. Die Überwachung und Sicherung von Außenfassaden, gehört ebenso wie die Sicherung von Zugängen und Zufahrten, dazu.